Minijob

Minijob
Zusammengefasst:
Minijobs sind gut geeignet für Mütter und Väter, die sich ein bisschen was dazuverdienen möchten oder sich eine berufliche Herausforderung wünschen, die nicht mit der Familienarbeit kollidiert. Genauso eignen sich Minijobs für Quereinsteiger*innen, um in neue Branchen oder Aufgabenbereiche hineinzuschnuppern.

 

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Expert*innen-Tipp

„Als Jobbörse haben wir bisher richtig gute Erfahrungen mit familienfreundlichen Minijob-Arbeitgebenden gemacht. Unsere Minijobs für Mamas und Papas sind meist im Home-Office möglich und für Quereinsteiger*innen absolut geeignet. Das liegt daran, dass unsere familienfreundlichen Unternehmen digital gut vernetzt sind und To Dos mit virtuellen Schritt-für-Schritt-Anleitungen abgearbeitet werden können, so wie bei littlehipstar.“ – Sandra Westermann, CEO & Founder von superheldin.io

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Definition

Als Minijob bezeichnet man eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer höchstens 450 Euro im Monat verdient. Wird der Arbeitnehmer mit dem Mindestlohn entlohnt, ergibt sich eine monatliche Stundenzahl von 48,13 Stunden, um diese Grenze nicht zu überschreiten. Eine weitere Möglichkeit ist der kurzfristige Minijob, wo sich die Arbeitszeit auf maximal 70 Tage im Kalenderjahr beschränkt oder aber auch 3 Monate – hierbei kann das monatliche Entgelt schwanken.

Arbeitnehmer in geringfügiger Beschäftigung zahlen keine Beiträge in die Sozialversicherung, sind also nicht sozial abgesichert. Arbeitnehmer müssen sich also anderweitig kranken- und pflegeversichern. In die Rentenversicherung kann eingezahlt werden, wenn sich der Arbeitnehmer nicht hiervon befreien lässt. Der Rentenanspruch ist dann jedoch im Alter sehr gering. Wer sich befreien lässt und sein ganzes Leben lang in einem Minijob arbeitet, hat keinerlei Rentenansprüche.

Arbeitnehmer im Minijob gelten laut Gesetz als Teilzeitbeschäftigte, deshalb stehen ihnen auch dieselben Rechte zu. Dazu gehören zum Beispiel Kündigungsschutz, Mutterschaftsgeld und Entgeltfortsetzung bei Krankheit des Kindes.

Aufgrund der geringen Rentenansprüche sind Minijobs mit Vorsicht zu genießen und sollten, wenn nur als Überbrückung nach der Elternzeit genutzt werden. Wer dennoch länger in einem Minijob arbeiten möchte, sollte sich Gedanken machen, wie er seine Rente und auch die Kranken- und Pflegeversicherung deckt.

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