Raus aus der Teilzeitfalle! Das Brückenteilzeitgesetz und 7 weitere innovative Alternativen

Vater, Mutter, Kind – Der Vater arbeitet Vollzeit, die Mutter Teilzeit. Tatsächlich ist dieses klassische Familienbild das dominierende in Deutschland. Mehr als 70 Prozent der deutschen Familien leben in diesem Modell. Es scheint für die meisten die ideale Brücke zwischen Beruf und Familie zu sein, doch der Schein trügt, denn die Teilzeitarbeit ist eine versteckte Gefahr. Man spricht hier von der sogenannten Teilzeitfalle. Diese erwischt den Großteil der Teilzeitbeschäftigten, zu denen vor allem Mütter gehören, denn nach wie vor arbeiten 71% der beschäftigten Mütter in Teilzeit. Doch worum handelt es sich bei der Teilzeitfalle, welche Risiken birgt sie und was kann man gegen diese tun?

TEILZEITFALLE – DIE HINTERGRÜNDE

Nach der Elternzeit ist der Wechsel zur Teilzeitarbeit die meistgewählte und oft auch einzige Möglichkeit der Berufsfortsetzung für Mütter. Von Teilzeitarbeit spricht man grundsätzlich, wenn Arbeitnehmer*innen regelmäßig weniger Stunden arbeiten als ihre vollzeitarbeitenden Kollegen*innen. Die am häufigsten gewählte Stundengrenze beläuft sich hierbei auf 20 Wochenstunden. Für Mütter scheint dies auf den ersten Blick ideal zu sein: vormittags arbeiten, während das Kind in der KiTa betreut wird und nachmittags den familiären Verpflichtungen nachkommen. Doch der gute Schein der Teilzeitarbeit ist trügerisch. Nicht nur, dass viele Mütter deutlich mehr arbeiten als vertraglich festgelegt, auch ist ein Wechsel zur Vollzeitstelle für sie nicht mehr vorgesehen, denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Rückkehr zur Vollzeitarbeit. Man nennt dieses Phänomen die „Teilzeitfalle“. Hat man einmal begonnen in Teilzeit zu arbeiten, kommt man nur sehr schwer wieder aus diesem Beschäftigungsmodell raus. Tatsächlich wollen viele der teilzeitbeschäftigten Mütter gerne aber wieder mehr arbeiten, wenn zum Beispiel die Kinder älter werden, können es aber nicht, da sie in der Teilzeitfalle feststecken, und das kann zu einem großen Problem für sie werden.

DIE PROBLEMATIK DER TEILZEITFALLE

Das größte Problem für Arbeitnehmer*innen in der Teilzeitfalle ist die geleistete Renteneinzahlung. Durch die geringe Anzahl an geleisteten Stunden, verdienen Teilzeitkräfte weniger Geld und zahlen folglich auch weniger in ihre Rentenkasse ein. Vielen Teilzeitkräften droht deshalb mit dem Ende ihrer Erwerbstätigkeit die Altersarmut.
Besonders für Alleinerziehende kann das niedrige Gehalt ein großes Problem darstellen. Die finanziellen Verpflichtungen, die Kinder mit sich bringen, können schlichtweg nicht gedeckt werden.
Viele Teilzeitbeschäftigte berichten zudem, dass ihre Arbeitgeber ihnen deutlich weniger Wertschätzung entgegenbringen als den vollzeitarbeitenden Kollegen*innen. Durch die geringere Wochenarbeitszeit können Teilzeitbeschäftigte nur schwer Fuß fassen in internen Prozessen. Meistens werden sie nur für kleinere und kurzfristigere Projekte eingesetzt. Seinen eigenen Wert im Unternehmen durch eine Erhöhung der Stunden wiederherzustellen wird jedoch durch die Teilzeitfalle blockiert. Diese sieht es nicht vor, dass Teilzeitbeschäftigte wieder ein fester Bestandteil des Unternehmens werden.

RECHTLICHE LAGE

Das Recht auf eine Verringerung der Stunden hat jede*r. Dieses kann auch nur in einzelnen Sonderfällen vom Arbeitgeber nicht gewährleistet werden. Betrachtet man jedoch den anderen Fall, die Erhöhung der Stunden, gibt es keine Rechte für Arbeitnehmer*innen. Der Arbeitgeber muss den Teilzeitbeschäftigten lediglich in diesem Anliegen „berücksichtigen“. Wird beispielweise ein Arbeitsplatz frei, der den Eignungen des Beschäftigten entspricht, muss der Arbeitgeber, soweit er über den Wunsch des Angestellten informiert ist, diesen bei der Auswahl bevorzugt berücksichtigen. Geschieht dies nicht, steht dem Arbeitnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu. Wie immer gibt es jedoch auch hier Ausnahmen. So kann der Arbeitgeber aufgrund dringender betrieblicher Aspekte andere Bewerber*innen bevorzugen. Unter diese fallen vor allem personelle Aspekte, wie z.B. ob der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wirklich in der Lage ist, eine höhere Stundenzahl zu leisten. Des Weiteren hat der Arbeitgeber freies Wahlrecht, wenn mehrere Beschäftigte eine Erhöhung der Stunden wünschen. Die Erhöhung von Stunden kann möglich gemacht werden, hierfür müssen jedoch Hürden überwunden werden und freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

DAS BRÜCKENTEILZEIT-GESETZ – EIN ERSTER SCHRITT

Nach viel Kritik an der Teilzeitfalle, gerade von Seiten der Mütter, hat der Staat 2018 das Brückenteilzeit-Gesetz beschlossen. Zum 1. Januar 2019 trat das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ in Kraft. Dieses Gesetz regelt das Recht auf zeitlich befristete Teilzeitarbeit, die sogenannte Brückenteilzeit. Hierbei verringert der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Arbeitszeit für einen vereinbarten Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren und kehrt danach wieder zur gewohnten Arbeitszeit zurück. Das klingt zunächst nach der Lösung des Problems, doch auch hier greifen entscheidende Ausnahmen, denn dieser Teilzeitanspruch gilt nur in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern*innen. Arbeitgebern mit 46 bis 200 Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze gewährt nach der nur max. 15 Arbeitnehmern*innen Brückenteilzeit gewährleistetwerden muss. Für die Betriebe ist dies erst einmal gut, denn viele Kleinbetriebe könnten eine erhöhte Anzahl an Brückenteilzeitbeschäftigten nicht stemmen. Jedoch arbeiten die meisten Mütter, für die diese Brückenteilzeit eine Entlastung darstellen sollte, in solchen Unternehmen. Sie haben keinen oder einen erschwerten Zugriff auf die für sie gedachte Brückenteilzeit.

Wer in einem Betrieb arbeitet, der Brückenteilzeit anbieten muss, muss diese spätestens drei Monate vorher beim Arbeitgeber anmelden und bereits hier die gewünschte Stundenkürzung und die gewünschte Länge der Brückenteilzeit angeben. Wird der Antrag genehmigt kann in diesem Zeitraum keine Stundenverkürzung oder -verlängerung stattfinden.
Für Mütter kann die Brückenteilzeit eine Erleichterung darstellen und einen Ausweg aus der Teilzeitfalle – aber auch nur, wenn sie in einem geeigneten Betrieb arbeiten.

(DENKBARE) MÖGLICHKEITEN AUS DER TEILZEITFALLE

  • Brückenteilzeit
  • Flexible Arbeitszeiten
  • „Teilzeitrentenversicherung“
  • Ein Recht auf Rückkehr in die Vollzeit
  • Fluide Arbeitsmodelle
  • Home-Office/Remote Work
  • Vollzeitstellen auf Wunsch immer erst den Teilzeitarbeitenden im Unternehmen anbieten
  • 30-Stunden-Woche als Vollzeitmodell

Mit der Brückenteilzeit ist ein erster Schritt geschehen, um der Teilzeitfalle entgegenzuwirken. Doch bisher gibt es noch zu viele Einschränkungen, als dass dieses Gesetz wirklich ein Ende der Teilzeitfalle bedeuten würde. Viele Mütter wollen die Möglichkeit haben noch kürzer oder länger in Teilzeit zu arbeiten als die vorgegebenen ein bis fünf Jahre. Zudem haben viele aufgrund der 45-Mitarbeiter*innen-Schranke keinen Zugriff auf die Brückenteilzeit, wobei diese eigentlich für sie gedacht gewesen ist. Die Brückenteilzeit hilft auch nicht denjenigen, die sich bereits in der Teilzeitfalle befinden. Es muss eine Möglichkeit für diese geben, dass sie auf einfache Weise wieder aus der Teilzeit herauskommen, wenn sie dies denn wollen.

Zwar ist die Erhöhung von Stunden auch mit einem organisatorischen Aufwand für die Unternehmen verbunden, jedoch sollten diese immer auf die Situation vorbereitet sein, dass ihre teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer*innen wieder auf eine Vollzeitstelle wechseln wollen: Freie Vollzeitstellen sollten immer zunächst an diese Zielgruppe bekanntgegeben werden, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden und einfache Wechselmöglichkeiten müssen vom Unternehmen geschaffen werden.

Außerdem sollten mehr Vollzeitstellen in flexibler Vollzeit angeboten werden, damit Mütter ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können, trotzdem aber noch die gleiche oder eine ähnliche Stundenzahl erbringen. So müsste eine Teilzeitarbeit gar nicht erst stattfinden, da Mütter die Zeit flexibel an die Kinderbetreuung anpassen können.

Auch Arbeitsmodelle wie Remote oder Home-Office können der Teilzeitfalle entgegenwirken, da Müttern hierdurch die flexible Gestaltung ihrer Arbeitsstunden ermöglicht wird, wie es in einer starren Vollzeit nicht möglich wäre.

Arbeitsmodelle sollten darüber hinaus fluide sein und sich schnell und unkompliziert an die jeweilige Lebenssituation anpassen lassen.

Um die Situation bezüglich der erbrachten Rentenleistung zu verbessern, könnten beispielweise Modelle wie eine „Teilzeitrente“ eingeführt werden, die Mütter privat abschließen können und für die der Hauptverdienendefür den Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung aufkommt.

Die perfekte Lösung ist in diesem Fall wohl noch nicht gefunden, es macht aber Sinn, zunächst den persönlichen Kontakt zum Arbeitgeber zu suchen und Bedürfnisse klar auszusprechen. Denn mehr Unternehmen, als erwartet, lassen sich auf die individuelle Gestaltung der Arbeitszeit ein, wenn Kinder in die Familie kommen. Immer öfter sind Arbeitgeber sogar dankbar für ein offenes Gespräch, das sie erkennen lässt, was Mitarbeitende brauchen, um weiterhin ein wertvoller Teil des Unternehmens zu bleiben.