Wie kann das Jobcenter dir helfen? – Superheldin fragt nach

Arbeitslosigkeit, Jobsuche & Wiedereinstieg nach der Elternzeit sind häufig emotionale Themen. Job-Unzufriedenheit, Existenzängste und Perspektivlosigkeit können schnell zur Belastung werden. Auf der Suche nach einem familienfreundlichen Arbeitsmodell überlegen viele, ob man sich beruflich umorientieren sollte, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine faire Chance zu bekommen. Doch wo findet man Unterstützung? Wie kann das Jobcenter in solchen Fällen weiterhelfen?

Wir haben mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Stephanie Theel (Jobcenter München) und Kristin Gannott,(Jobcenter Nürnberg-Stadt) gesprochen, die exklusiv für uns Fragen aus unserer Superheldin Community beantwortet haben.

Was ist der Unterschied zwischen Jobcenter & Agentur für Arbeit?

Bei der Agentur für Arbeit bekommt man Arbeitslosengeld I, wenn man arbeitslos geworden ist. Hierzu muss man sich anmelden und einen Antrag stellen. Wenn man in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet hat, erfüllt man in den meisten Fällen die Voraussetzungen. Man kann sich jedoch auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit melden oder auch wenn man noch in einem Beschäftigungsverhältnis ist. Eine Beratung zur Arbeitsaufnahme, Weiterbildung oder sonstigen Themen rund um die Arbeit ist für jede/n möglich.

Die Agentur für Arbeit ist eine Bundesbehörde und funktioniert bundesweit sehr ähnlich.

Im Jobcenter wird man betreut, wenn die Leistungen zum Lebensunterhalt nicht ausreichen, z.B. weil Sie aktuell keine Arbeit haben und keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld I oder arbeiten und von dem Gehalt nicht leben können. Man bekommt dann Arbeitslosengeld II und natürlich ebenso Beratung zur Arbeitsaufnahme oder Unterstützung wie die Lebenssituation verändert werden kann, so dass man ohne die finanzielle Unterstützung leben kann.

Die Jobcenter sind Behörden, die zum Teil zur Bundesagentur für Arbeit gehören und zum Teil zur jeweiligen Stadt oder Landkreis, daher ist der Unterschied zwischen den Jobcentern oft größer.

Die aktuelle Bundesregierung will die Gesetzesgrundlage ändern und ein Bürgergeld einführen.

In diesem 3minütigen Video werden die Unterschiede gut erklärt.

Jobsuche: Kann man sich auch bei Jobcenter melden, wenn ich noch einen Job habe

Ja, aber dann muss auch ein Antrag für SGB II Leistungen gestellt werden, ansonsten darf keine weiterführende Beratung erfolgen. In diesen Fällen – wenn also kein Geld zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird, sondern nur Beratung zu Fragen des Jobwechsels oder zu Weiterbildungen – ist die Agentur für Arbeit zuständig.

An wen kann man sich wenden, wenn man sich beruflich umorientieren möchte?

In den Jobcentern und den Agenturen für Arbeit gibt es meist besondere Teams, die sich mit dem Thema Qualifizierung beschäftigen. Um an den/die richtigen BeraterInnen zu kommen ist es am besten sich telefonisch oder online bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit zu melden oder sofern man Arbeitslosengeld II bezieht und vom Jobcenter betreut wird bei seinem zuständigen BeraterInnen.

In diesem Video wird die Weiterbildungsberatung erklärt.

Gibt es auch AnsprechpartnerInnen, wenn man sich in außergewöhnlichen Jobs weiterbilden will?

Ja siehe vorherige Frage. Grundsätzlich unterscheiden wir nicht zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Tätigkeiten.

Ganz viele Informationen sind online zu finden.

Meist ist es sinnvoll sich vor einem Beratungsgespräch bereits grob über Angebote und Möglichkeiten zu informieren und dann möglichst konkrete Fragen telefonisch oder persönlich besprechen zu können

Bieten die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter auch Hilfe, wenn man sich selbständig machen will?

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bieten Hilfe bei der Idee sich selbständig zu machen. Dabei ist es uns wichtig, dass die Selbständigkeit gut und erfolgversprechend geplant wird. Dazu beraten wir und bieten Unterstützung auf dem Weg zur Selbständigkeit an. Finanzielle Unterstützung ist dabei ebenso möglich, dies hängt aber wiederum von gesetzlichen Voraussetzungen ab, die erfüllt sein müssen.

Was passiert, wenn ich selbst kündige? Bin ich dann fürs Arbeitslosengeld komplett gesperrt oder bekomme ich irgendeine Unterstützung?

Wenn Sie selbst eine Kündigung herbei führen, dann erhalten Sie eine sogenannte 12 wöchige „Sperrzeit“. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld I.  (Siehe aktuelle Weisung 01.03.2022)Sie können aber einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen und erhalten darüber Beratung und Betreuung durch die Jobcenter.

>>  Hier könnt ihr das  ALG I selbst berechnen.

Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Wie kann das Jobcenter beim Wiedereinstieg in den Job helfen?

Die Jobcenter wie auch die Agenturen für Arbeit bieten Beratung auch schon während der Elternzeit an. Hier kann es um die Unterstützung bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder gehen, das Erstellen von Bewerbungsunterlagen oder einem generellen Fahrplan für den Wiedereinstieg mit Standortbestimmung und der Klärung wohin es gehen kann.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Infovideo.

Für wen ist eine Beratung hier sinnvoll?

Für alle Frauen und Männer die sich nach der Familienphase oder Pflegephase (neu) orientieren möchten und beruflich wieder einsteigen möchten.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um sich während der Elternzeit an das Jobcenter zu wenden?

Grundsätzlich so früh wie möglich, sobald ein grober Wiedereinstiegstermin feststeht. Vor allem das Thema Kinderbetreuung ist die Grundlage für alle weiteren Überlegungen und in vielen Kommunen sind dafür bestimmte Fristen einzuhalten oder aber mit Wartezeiten zu rechnen.

Gibt es Möglichkeiten für eine Weiterbildung während der Elternzeit? Gibt es hier finanzielle Unterstützung vom Jobcenter?

Wenn die Kinderbetreuung gesichert ist (kann auch der Partner sein), dann sind grundsätzlich verschiedene Weiterbildungen, je nach Wunsch und Fachgebiet möglich. Inwiefern eine Förderung durch die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter erfolgen kann, muss individuell geklärt werden (abhängig von Zuständigkeit Agentur für Arbeit oder Jobcenter etc.)

Kündigung in der Elternzeit: Was kann man tun?

Sich umgehend bei der Agentur für Arbeit (meist liegt die Zuständigkeit aufgrund des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses dort inkl. Anspruch auf Arbeitslosengeld) oder dem Jobcenter melden, um weitere Schritte zu besprechen.

 

Viele dieser Fragen oder auch ganz andere, individuelle Themen können vorab online oder über unsere Hotline von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter geklärt werden!

Alle Kontaktmöglichkeiten und Informationen findet ihr auch online.